Die Investition in die persönliche und berufliche Entwicklung ist eine gute Investition. Nichtsdestotrotz lohnt es sich, darüber nachzudenken, welche Möglichkeiten der Kostengestaltung es gibt.
Hier finden Sie dazu einige Anregungen.
- Privatpersonen: Coaching, das einen beruflichen Kontext beinhaltet, kann in der Regel steuerlich geltend gemacht werden. Informieren Sie sich gern bei einem Steuerberater. Auch die
Steuerprogramme geben dazu Informationen.
- Privatpersonen: Zunehmend zahlen Unternehmen/Organisationen Ihren Mitarbeitenden das Coaching. Auch dann, wenn es sich um private Themen handelt. Denn Beschäftigte, die durch ein Coaching den
Herausforderungen des Lebens gewachsen sind, zahlen sich für das Unternehmen mehrfach aus. Beispielsweise durch wertvollere Führungstätigkeit, erweiterte Kompetenzen, Konfliktstärke, niedrige
Fehlzeiten, geringere Fluktuation/geringere Kosten im Personalmarketing. Ich empfehle Ihnen, hierzu einmal das Gespräch mit Ihrer/m Vorgesetzten und/oder Ihrer Personalabteilung zu suchen.
- Unternehmen: Gesunderhaltende Coaching-Maßnahmen werden vom Staat gefördert und sind steuerlich absetzbar.
- Bei der erfolgreichen Empfehlung einer/s neuer/n Klient:in erhalten Sie eine vergünstige Coaching-Session.
- Ist eine längere Coaching-Begleitung sinnvoll, soll es nicht an den Kosten scheitern. Sprechen Sie mich gern auf mögliche Lösungen für Sie an.
- Häufig suchen Partner, Freunde oder Verwandte nach einem sinnvollen Geschenk. Vielleicht ist zum nächsten Geburtstag, Hochzeitstag, Firmenjubiläum etc. ein Coaching-Gutschein denkbar. Coaching ist immer ein Geschenk von Herzen und zugleich nachhaltig.
Diese Informationen stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Bitte kontaktieren Sie hierzu beispielsweise einen Steuerberater.